im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)
Einführung
Seit 2011 gibt es das vom Land Berlin initiierte Bildungspaket, welches Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien eine Teilhabe an verschiedenen Aktivitäten ermöglicht.
Die Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Lernförderung dient dabei dem Erreichen der wesentlichen Lernziele, z. B. dem Erreichen eines Abschlusses, dem gelungenen Übergang in die gymnasiale Oberstufe und/oder der Förderung der Sprachkompetenz.
Kooperationsschulen
Aktuell führt Sozial-kulturelle Netzwerke die ergänzende Lernförderung (BuT) an fünf Kooperationsschulen durch.
Dazu gehören:
Durchführung
Die ergänzende Lernförderung (BuT) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch findet zu einem vorgegebenen Termin wöchentlich in Gruppen (in der Regel mit vier bis sechs Schülerinnen und Schülern) außerhalb des regulären Unterrichtes in der jeweiligen Schule statt. Dabei legen wir Wert auf möglichst homogene Gruppen.
Die von unseren Fachkräften durchgeführten Kurse sind ausgerichtet auf Schüler/innen der Primarstufe, der Sekundarstufe I sowie der Sekundarstufe II (inklusive DaZ-Schüler/innen).
Eine Teilnahme an der Lernförderung ist für Schülerinnen und Schüler mit gültigem „berlinpass-BuT“ für maximal zwei Doppelstunden bzw. 4×45 Min. pro Woche kostenlos.
Sozial-kulturelle Netzwerke informiert die Erziehungsberechtigten über die Termine, Zeiten und Räumlichkeiten und natürlich auch über den Teilnahmeverlauf.
Die Teilnahme an der Lernförderung dient nicht nur dem Erreichen des Klassenziels – sie vermittelt auch Lernstrategien und stärkt durch Erfolgserlebnisse das Selbstvertrauen und die Lernbereitschaft der Schüler/innen.
Für Eltern: Wie kann mein Kind teilnehmen?
Anspruchsberechtigt sind Schüler/innen unter 25 Jahren, die einen gültigen „berlinpass-BuT“ besitzen und deren Familien somit Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Sozialhilfe), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Nähere Informationen zum „berlinpass-BuT“ erhalten Sie auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Mit dem aktuell gültigen „berlinpass-BuT“ können Sie Ihr Kind im Sekretariat der Schule anhand des Zusatzbogens für die ergänzende Lernförderung (und der Anlage) für die Lernförderung anmelden.
Sofern Sie nicht zu dieser Zielgruppe gehören, kann Ihr Kind auf Selbstzahlerbasis in bereits bestehende Lernförderungsgruppen aufgenommen werden. In diesem Fall ist eine Anmeldung direkt über Sozial-kulturelle Netzwerke casa e.V. erforderlich.
Formulare:
Kontakt:
Für Schulen: Interesse an einer Kooperation?
Bei Interesse an einer Zusammenarbeit nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.
Sehr gerne kommen wir zu einem persönlichen Gespräch in Ihre Schule und erläutern mit Ihnen die vertraglichen Grundlagen (Kooperationsvertrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) sowie mögliche inhaltliche und organisatorische Umsetzungsformen.
Die Lernförderung wird in enger Absprache mit Ihnen und unter Berücksichtigung des Stundenplanes organisiert und findet direkt in den Räumlichkeiten Ihrer Schule statt. Durch die von der Schule zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmaterialien kann die Lernförderung am vorhandenen Lernstand ansetzen.
Unsere fachlich und pädagogisch qualifizierten Fachkräfte stellen sich auf Wunsch natürlich auch persönlich bei Ihnen vor, kennen die Rahmenlehrpläne des jeweiligen Faches und freuen sich über einen engen Austausch mit den schulischen Lehrkräften.
Selbstverständlich informiert Sozial-kulturelle Netzwerke casa e.V. auch die Eltern über das Angebot, die Durchführungszeiten der Lernförderung und den Teilnahmeverlauf. Sie als Schule erhalten automatisch monatlich die kompletten Abrechnungsunterlagen für die Weiterleitung an die Senatsverwaltung.