Schulhelfer:innen

Intention

„Ziel des Einsatzes von Schulhelfern ist es, Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung durch Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung und Erziehung gemäß § 2 Schulgesetz zu sichern.“

Die inklusive Schule ist für alle Kinder und Jugendlichen da. Schulhelfer:innen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem und besonderem Förderbedarf und ermöglichen einen erfolgreichen Schulbesuch von der Schulanfangsphase bis zum bestmöglichen Abschluss. Schulhelfer werden in allen Schultypen eingesetzt – von der Eingangsstufe bis zum Abitur, an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft.

Voraussetzung

Voraussetzung für den Einsatz ist ein festgestellter Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, emotional-soziale Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Sehen, Hören, Autismus oder Lernen. Den Antrag auf Schulhelferstunden stellt die Schule bei der zuständigen Schulaufsicht.

→ Geistige Entwicklung (GE):
Geistige Behinderung lässt sich beschreiben als verlangsamter Erwerb von Fähigkeiten, verzögertes Erreichen von Entwicklungsstufen und als asynchroner Entwicklungsverlauf, bei dem einzelne Informationsprozesse in unterschiedlichem Maße beeinträchtigt sein können.

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ berücksichtigt über die kognitive Entwicklung hinaus weitere Entwicklungsbereiche wie Wahrnehmung, Sprache, Motorik, emotional-soziales Verhalten sowie Lern- und Leistungsverhalten.

→ Emotional-soziale Entwicklung (em-soz):
Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ besteht unter folgenden Bedingungen: SP – Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung anzunehmen, wenn sie in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule auch mit Hilfe anderer Dienste nicht hinreichend gefördert werden können.

→ Körperlich-motorische Entwicklung:
Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Die körperliche Beeinträchtigung führt dazu, dass die Selbstwirkung in sozialer Interaktion erschwert wird.

→ Sehen:
Bei der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ werden berücksichtigt:

  • sehbehinderte, hochgradig sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler
  • Schülerinnen und Schüler mit zerebral bedingter Sehbeeinträchtigung
  • Kinder bzw. Jugendliche mit massiven visuellen Wahrnehmungsstörungen oder individuell zu beurteilenden sonstigen Sehbeeinträchtigungen


Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs „Sehen“ zielt darauf ab, Handlungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten des Kindes oder der oder des Jugendlichen aufzuzeigen. Sie macht darüber hinaus Aussagen über geeignete pädagogische Handlungsansätze und notwendige Nachteilsausgleiche. Die Ergebnisse der Diagnostik bilden die Grundlage eines anschließend zu entwickelnden Förderplans. Dieser wird von der Lehrkraft in Kooperation mit der Beratungslehrkraft, dem Kind oder dem oder der Jugendlichen ausgearbeitet.

→ Hören und Kommunikation:
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Hören“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen Gehörlosigkeit, einer erheblichen Hörschädigung oder einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung ihre Fähigkeiten und Anlagen in der Schule ohne diese Förderung auch unter Einsatz von Hilfsmitteln nicht angemessen entwickeln können.

→ Autismus:
Entscheidend für die Empfehlung der Zuerkennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist die Feststellung, dass der schulische Erfolg eines Kindes oder Jugendlichen entsprechend seines individuellen Leistungsvermögens nicht ohne sonderpädagogische Förderung gewährleistet werden kann. Diese soll es Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Autismus“ insbesondere ermöglichen, ihren Schulalltag so selbständig wie möglich gemäß ihren individuellen Fähigkeiten erfolgreich zu meistern. Die Förderung der Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit als Grundlage für den Aufbau gelingender sozialer Kontakte nimmt dabei eine zentrale Rolle ein.

→ Lernen:
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen einer erheblichen und langandauernden Beeinträchtigung ihres Lern- und Leistungsverhaltens die Bildungsziele der allgemeinen Schule trotz des Angebotes individueller Förderung, der Teilnahme am Förderunterricht und ggf. weiterer besonderer Lernhilfen nicht erreichen können.

Voraussetzung ist, dass der Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe in einem durch Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Verfahren durch die Schulaufsichtsbehörde festgestellt wurde.

Tätigkeiten und Einsatz

Die Tätigkeiten der Schulhelfer umfassen ausschließlich Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Erziehung. Kernaufgaben der Schulhelfer, die sowohl im Unterricht als auch in den Zusammenhangszeiten und im Ganztag ausüben, können sein:

  • Unterstützung bei der Mobilität oder Orientierung, z.B. innerhalb des Schulgrundstückes, bei Unterrichtsgängen, auf Ausflügen, Klassenfahrten

  • Mobilisierung: z.B. Ermunterung und Hilfestellung für auf den Rollstuhl angewiesene Kinder und Jugendliche aufzustehen oder sich zu bewegen, Lagern mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen sowie alle Maßnahmen die ein körper- und situationsgerechtes Liegen und Sitzen ermöglichen und unterstützen

  • Unterstützung beim Toilettengang, Hilfen bei der Darm- und Blasenentleerung, diese Hilfen sollen sich an den persönlichen Gewohnheiten der Kinder orientieren, ihre Intimsphäre schützen und mit dem schulischen Umfeld, , insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes, abgestimmt werden. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung sowie Unterstützung/Pflege bei Inkontinenz

  • Unterstützung bei der Hygiene: z.B. Waschen/Duschen bei Einkoten und erbrechen; Hygienemaßnahmen, wie z.B. Mundpflege, Hände waschen, Säubern/Wechseln der Kleidung insbesondere im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme; Hilfe beim Kämmen

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Unterstützung beim Gebrauch besonderer Unterstützungsmittel, wie orthopädische, optische, akustische Hilfsmittel sowie unterstützende Kommunikationsmaßnahmen

  • Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe bei der Medikation

  • Hilfe bei der Begleitung von Unterrichtsvorhaben, z.B. beim Schwimm- und Sportunterricht und geben entprechnder Hilfeleistungen

  • Hilfe beim Einsatz und bei der Installation besonderer Unterrichtsmittel (Computer, mechanische Hilfsmittel, Werrkzeuge


Hilfe bei der Unterstützung und Beaufsichtigung schulischer Arbeitsaufträge nach individuell notwendigem Hilfebedarf

Kooperationsschulen:

Freie Waldorfschule Havelhöhe 
Heinrich-Böll-Oberschule

Ansprechpartner:
Till Hartmann
Tel.: 030 / 38 25  281

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